Friedhof

Der Friedhof Holtensen

Der Friedhof Holtensen ist Eigentum der Ev.-luth. Kirche St. Margarethen Holtensen und wird vom Kirchenvorstand verwaltet.

Der Friedhof ist die Stätte der letzten Ruhe für die Toten der Gemeinde. Er ist Ort des stillen Gedenkens und der liebevollen Erinnerung. Er ist zugleich Ort, an dem die christliche Glaubenshoffnung der Auferstehung zu einem unvergänglichen Leben verkündet wird. Von allen Besuchern wird auf dem Friedhof ein der Würde des Ortes entsprechendes Verhalten erwartet.

Nutzungsbedingungen bei Grabstätten

Bei einem Bestattungsfall wird mit dem Erwerb einer Grabstätte das Nutzungsrecht für die Ruhezeit von 25 Jahren, bei Urnenwahlgräbern von 15 Jahren verliehen. 

Das Nutzungsrecht an der Grabstätte endet mit Ablauf der Ruhezeit. Es kann maximal um 5 bzw. 10 Jahre verlängert werden. Im Falle einer weiteren Beisetzung beginnt für die gesamte Grabstätte eine erneute Ruhezeit. Für die Anlage und Pflege der Grabstätten sind die jeweils Nutzungsberechtigten verantwortlich. Es gelten die Richtlinien der Friedhofsordnung.

 
Für eine Einebnung der Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit bzw. die Entfernung der Grabmale während der Dauer des Nutzungsrechts an der Grabstätte bedarf es einer Genehmigung des Kirchenvorstands. Das selbstständige Entfernen einer Grabstätte oder Teile einer Grabstätte ist nicht gestattet.

 
In Holtensen kann zwischen verschiedenen Grabstätten gewählt werden. Es gibt Wahlgrab-, Wahldoppelgrab-, Urnenwahlgrab- und pflegefreie Urnenrasengrabstätten. Bei einer Urnenrasengrabstätte entfällt die Grabpflegeverpflichtung. Grabschmuck darf in diesem Fall ausschließlich an der Stele abgelegt werden.


Nähere Informationen können Sie der jeweils aktuellen Friedhofsordnung entnehmen. Kopien dieser beiden Ordnungen sind im Ev.-luth. Pfarramt St. Margarethen Holtensen zu den Öffnungszeiten einsehbar.


Der Erwerb einer Grabstätte zu Lebzeiten ist nicht möglich.

Nähere Informationen zur Gemeinde Holtensen finden Sie im Internet unter:

Die Friedhofsordnung

Die Friedhofsordnung für den Friedhof Holtensen ist seit dem 14.03.2008 in Kraft. Ihr voller Wortlaut, sowie die Friedhofsgebührenordnung können dem Amtsblatt Nr. 12/2008 des Landkreises Göttingen vom 13.03.2008 entnommen werden.

Eine Aktualisierung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung ist in Vorbereitung.

Ausstattung des Friedhofs

Die Kapelle auf dem Holtenser Friedhof ist für knapp 80 Personen ausgelegt. Darüber hinaus gibt es Außenlautsprecher und Bänke vor der Kapelle und unter dem Vorbau. Für die musikalische Begleitung stehen sowohl eine elektronische Orgel zur Verfügung als auch die Möglichkeit Musik per CD-ROM oder USB-Stick abzuspielen. 

Sanitäre Anlagen stehen auf dem Friedhof nicht zur Verfügung.
Träger:
Ev.-luth. St. Margarethen Kirchengemeinde Holtensen 


Pfarramt: 
Pastorin Katharina Grots, Pastor Ralf Reuter, Göttingen-Elliehausen, Orthwiesen 1, Tel.: (0551) 5053786
Pfarrbüro: Göttingen-Elliehausen Tel.: (0551) 61655     
   
Friedhofsverwaltung Holtensen:
Dr. Klaus Meyer, Unterm Hagen 5A, Tel.: (0551) 67650, oder 01751627857
Hans-Werner Diederich, Unterm Hagen 1, Tel.: (0551) 64498

Liebe Friedhofsbesucher!

Im Jahre 1994 hat die Ev.-luth. Kirchengemeinde wieder die Trägerschaft des Friedhofs übernommen. Fast alle Arbeiten werden auf dem Friedhof in ehrenamtlicher Tätigkeit verrichtet. Dadurch konnten die Friedhofsgebühren deutlich gesenkt werden.
 
Damit der Friedhof auch in Zukunft einen gepflegten Eindruck macht und die ehrenamtlichen Helfer auch weiterhin bereit sind ihre Freizeit zu opfern, haben wir einige Bitten an die Friedhofsbenutzer und Friedhofsbesucher:
 


  • Deponieren Sie Kränze und Gebinde nur an der dafür vorgesehenen Stelle (an der Hecke vor der Garage)

  • Legen Sie nur organische, kompostierbare Abfälle in die Kompostgrube 

  • Nehmen Sie Blumentöpfe, Plastik und Pappe bitte wieder mit nach Hause 

  • Falls das nicht möglich ist, geben Sie bitte diese Gegenstände in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter 

  • Platzieren Sie auf keinen Fall Blumen und Gegenstände auf die pflegefreien Gräber

Helfen Sie bitte mit, die hohen Kosten für die Pflege des Friedhofs und die Abfallbeseitigung weiterhin niedrig zu halten. 


Abfälle bitte nur in den dafür vorgesehenen Behältern deponieren und nicht in der Hecke entsorgen.
 

Es ist unser Wunsch, dass der Holtenser Friedhof zur Besinnung und zum Verweilen einlädt.